Diese AGB sind ein Entwurf und sollten vor Veröffentlichung rechtlich geprüft werden.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Anfragen, Beratung, Demofahrten, Serviceleistungen, Partnerabklärungen und spätere Zubehör- oder Produktangebote von ExoRide.
2. Beratung und Demofahrten
Demofahrten dienen dazu, den Exoquad kennenzulernen und die persönliche Eignung besser einzuschätzen. Eine Demofahrt ist keine Kaufverpflichtung.
3. Termine und Absagen
Termine werden individuell vereinbart. Falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir um frühzeitige Absage. ExoRide kann Termine aus organisatorischen, technischen oder wetterbedingten Gründen verschieben.
4. Angebote und Preise
Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Preise werden in CHF angegeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
5. Produkte, Zubehör und individuelle Lösungen
Zubehör und individuelle Lösungen werden nur angeboten, soweit verfügbar und technisch passend. Individuelle 3D-Druck-Lösungen können Abklärungen zu Anwendung, Belastbarkeit und Kompatibilität erfordern.
6. Lieferung und Zahlung
Lieferung, Übergabe, Zahlungsarten und Fristen werden individuell vereinbart. ExoRide richtet sich an Kundinnen und Kunden in der Schweiz, Österreich und Liechtenstein.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ExoRide, soweit gesetzlich zulässig.
8. Gewährleistung, Garantie und Service
Garantie- und Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den jeweiligen Herstellerbedingungen. Service- und Reparaturanliegen werden individuell geprüft und koordiniert.
9. Rückgabe und Widerruf
Rückgabe oder Widerruf gelten nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart. Für Onlineverkäufe an Kundschaft in Österreich oder der EU sollte eine separate Prüfung erfolgen.
10. Haftung
ExoRide haftet nur im gesetzlich zwingenden Umfang. Die Nutzung des Exoquad setzt Einweisung, persönliche Eignung und verantwortungsvolle Nutzung voraus.
11. Vision Bergregionen
Eine Vermietung in Bergregionen ist aktuell noch kein buchbares Angebot. Sie ist eine Vision und befindet sich in Abklärung.
12. Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht, soweit keine zwingenden Konsumentenschutzbestimmungen entgegenstehen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der ExoRide GmbH in der Schweiz.